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Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Psychotherapie in RLP: LPK-Newsletter 3/2024

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,


mit diesem Newsletter können wir erfreuliche Neuigkeiten verkünden: Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Schaffung von 12 neuen psychotherapeutischen Sitzen für Rheinland-Pfalz beschlossen. Auch wenn dies gemessen am tatsächlichen, deutlich größeren Bedarf nur ein Teilerfolg ist, sind wir allen Beteiligten dankbar für diesen Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer besseren psychotherapeutischen Versorgung! Psychotherapeut*innen können sich ab 1. April 2024 auf die neuen Sitze bewerben.
Eine weitere positive Nachricht ist die Zulassung der ersten Weiterbildungsstätte für die Gebietsweiterbildung gemäß der neuen Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2023. Für die Umsetzung der neuen Weiterbildung ist die Etablierung einer Infrastruktur von geeigneten Weiterbildungsstätten und insbesondere auch Weiterbildungsinstituten unerlässlich, so dass wir uns über diese erste Zulassung sehr freuen, der hoffentlich bald weitere folgen.
Außerdem berichten wir in diesem Newsletter über eine Studie, die anhand von Abrechnungsdaten deutlich machen konnte, dass die Flutkatastrophe im Ahrtal gravierende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der betroffenen Bevölkerung hatte, sowie über die überarbeitete Psychotherapievereinbarung und die daraus resultierenden Neuerungen ab 1. April 2024. Zu guter Letzt informieren wir Sie über unsere Veranstaltungen, die teils bereits erfolgreich durchgeführt wurden, teils noch anstehen.

Eine informative Lektüre wünscht der Vorstand der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Sabine Maur, Dr. Andrea Benecke, Ulrich Bestle, Peter Andreas Staub und Marcel Hünninghaus


Landesausschuss genehmigt zwölf neue psychotherapeutische Sitze

Auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zwölf neue psychotherapeutische Sitze für Rheinland-Pfalz genehmigt. Dies berichtet die KV RLP in einer Pressemeldung vom 28. Februar 2024. Die neuen Sitze sind ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren psychotherapeutischen Versorgung. „Das ist sowohl für die Patient*innen als auch für psychotherapeutisch tätige Kolleg*innen überaus erfreulich, obwohl wir uns mehr Sitze erhofft hatten“, sagt Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP und der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz...mehr


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LPK RLP hat erste Stätte für neue Gebietsweiterbildung zugelassen

Das Institut für Fort- und Weiterbildung in Klinischer Verhaltenstherapie (IFKV gGmbH) in Bad Dürkheim wurde am 7. Februar 2024 von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz als erste Weiterbildungsstätte für die Gebietsweiterbildung gemäß der neuen Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2023 zugelassen. Die Psychologischen Psychotherapeut*innen Claudia Frese und Dr. Katrin Keßler erhielten die Zulassung als Weiterbildungsbefugte. Für die Umsetzung der neuen Weiterbildung ist die Etablierung einer Infrastruktur von geeigneten Weiterbildungsstätten und insbesondere auch Weiterbildungsinstituten, bei denen Theorie, Supervision und Selbsterfahrung eingekauft werden können, unerlässlich. Daher freut sich die Kammer, dass mit dem IFKV nun auch ein Weiterbildungsinstitut für die Gebietsweiterbildung „Psychotherapie für Erwachsene“ im Verfahren Verhaltenstherapie zur Verfügung steht. Das Institut steht damit auch als erfahrener Kooperationspartner für ambulante Psychotherapiepraxen und stationäre Einrichtungen bereit...mehr


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Auswertung von Abrechnungsdaten: Neue Studie belegt gravierende psychische Folgen der Ahrtal-Flut

Eine kürzlich publizierte wissenschaftliche Studie hat auf Grundlage von Routine-Daten der Betriebskrankenkassen (BKK) die Auswirkungen des Ahrtal-Hochwassers im Sommer 2021 auf die Gesundheit der lokalen Bevölkerung untersucht. Die Ergebnisse zeigen im stationären Bereich eine deutliche Zunahme abgerechneter Leistungen in einigen Diagnosegruppen nach der Katastrophe, vor allem im Bereich der psychischen und Verhaltensstörungen (so genannte F-Diagnosen). Datengrundlage der Studie, die am 9. Januar 2024 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht wurde, sind bundesweite Abrechnungsdaten des BKK-Landesverbands Nordwest. Untersuchungsregion war die Region Ahrweiler, verglichen wurden jeweils das 3. Quartal der Jahre 2020 und 2021. „Die Ergebnisse der vorliegenden Studie bestätigen die Einschätzung, die die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz bereits direkt nach der Flutkatastrophe geäußert hat.“, so Kammerpräsidentin Sabine Maur...mehr


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Psychotherapie-Vereinbarung überarbeitet: Wesentliche Neuerungen ab 1. April

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä) geändert und die Voraussetzungen für Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung von psychotherapeutischen Leistungen an das aktuelle Weiterbildungsrecht und Psychotherapeutengesetz (PsychThG) angepasst. Die überarbeitete Psychotherapie-Vereinbarung gilt ab 1. April 2024 und kann HIER heruntergeladen werden. Die Neuregelungen sollen mehr Rechtssicherheit für alle Berufsgruppen hinsichtlich der Anerkennung ihrer Aus- beziehungsweise Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen schaffen. Bei vielen Qualifikationen ist nun eine Prüfung und Bescheinigung durch die Landespsychotherapeutenkammer ausreichend, sodass eine weitere Prüfung durch die KVen entfällt. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.


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Erfolgreicher Start der neuen LPK-Fortbildungsreihe zum Berufsrecht: Was ist bei Erstkontakt, Einwilligung und Aufklärung zu beachten?

Am 7. Februar 2024 ist die neue digitale Fortbildungsreihe der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz „Berufsrecht zum Frühstück“ erfolgreich gestartet. Es handelte sich um die erste von bisher vier geplanten Veranstaltungen, die jeweils morgens von 09.00 bis 10.30 Uhr einzelne Themenschwerpunkte zu rechtlich relevanten Aspekten im Rahmen der Therapie mit Kindern und Jugendlichen behandeln. LPK-Präsidentin Sabine Maur konnte 70 Teilnehmer*innen begrüßen, die trotz der frühen Stunde aufmerksam die Veranstaltung verfolgten, wie die zahlreichen Fragen deutlich machten. Die Kammerjuristinnen Saskia Kollarich und Tamina Bührer informierten über die rechtlichen Grundlagen von Erstkontakt, Einwilligung und Aufklärung und gingen dabei jeweils auf verschiedene Sorgerechtskonstellationen und Besonderheiten der Therapie mit Minderjährigen ein. Sie gaben zahlreiche nützliche Hinweise, die von Frau Maur mit Tipps aus dem Praxisalltag ergänzt wurden. Weitere Informationen und den Link zu den Folgeterminen finden Sie hier.


Viele praktische Hinweise für Praxisabgabe und - übernahme in Online-Veranstaltung der LPK RLP

Am 23. Februar 2024 führte die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz eine interessante Online-Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Abgabe und Übernahme von psychotherapeutischen Praxen“ durch. Rund 50 Teilnehmer*innen hatten sich angemeldet, um nützliche Hintergrundinformationen zur Übernahme einer psychotherapeutischen Praxis zu erhalten oder zu erfahren, wie man vorgehen sollte, wenn man seine eigene Praxis abgeben möchte. Fachlich begleitet und moderiert wurde die Veranstaltung von Ulrich Bestle, Mitglied des Vorstands der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Lisa Wittke, Referentin für Zulassungs- und Kooperationsberatung in der Abteilung Sicherstellung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, informierte in ihrem ausführlichen Vortrag rund um das Thema Praxisnachbesetzung und Übertragung der Vertragspsychotherapeutenzulassung...mehr


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LPK RLP sucht Jurist*in oder Psycholog*in (m/w/d) zur Verstärkung des Teams der Kammergeschäftsstelle

Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes hat sich die Aus- und Weiterbildung der Psychotherapeut*innen grundlegend geändert, so wird es in Zukunft Fachpsychotherapeut*innen geben. Für die Umsetzung dieses neuen Feldes und für die Betreuung der bisherigen Bereichsweiterbildung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sucht die Landespsychotherapeutenkammer zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Jurist*in oder Psycholog*in (m/w/d) zur Verstärkung des Teams der Kammergeschäftsstelle im Bereich Fort- und Weiterbildung. Die ausführliche Stellenausschreibung finden Sie hier.


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